Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anerkennung

Durch die Erteilung eines Auftrages (schriftlich, email, Fax, mündlich) erkennt der Auftraggeber die nachstehenden aufgeführten Bedingungen und die Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste bzw. des zugrundeliegenden Angebotes, sowie die „Richtlinien zum mechanischen Bearbeiten von Beton und Mauerwerk für Bohr- und Schneidarbeiten“ an. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Fa. Şahin Bohrtechnik GmbH.

2. Abnahmeprotokoll

Grundlage für die Rechnungslegung ist der dem Auftraggeber oder dem vom ihm benannten Bevollmächtigten zur Unterzeichnung vorgelegter Leistungsnachweis. Mündliche Absprache mit Angestellten der Fa. Şahin Bohrtechnik GmbH gelten als unverbindlich; sie bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der zuständigen Betriebsleitung. Wird keine Abnahme ausgeführt da niemand vor Ort ist oder der vorgelegte Leistungsnachweis nicht unterschrieben, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 10 Werktagen nach Beendigung der Arbeiten. Vorbehalte oder Mängel sind schriftlich auf dem Leistungsnachweis festzuhalten und von beiden Parteien zu unterschreiben, nicht festgehaltene Mängel können nicht berücksichtigt werden.

3. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen

Die Rechnungslegung erfolgt auf der Grundlage der unterzeichneten bzw. zur Unterzeichnung vorgelegten Leistungsnachweise.
Unsere Rechnungen sind sofort rein netto ohne Abzug fällig. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit zu mindern.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, bankübliche Verzugszinsen zu berechnen.

4. Ausführungsunterlagen

Die für Ausführung notwendigen Unterlagen sind gemäß § 3 (1) VOB/B1 vom Auftraggeber unentgeltlich und rechtzeitig der Fa. Şahin Bohrtechnik GmbH zur Verfügung zu stellen.

5. Angabe der Bohrpunkte und Sägeschnitte

Die Bohrpunkte mit Angabe der Bohrdurchmesser und die Lage der Sägeschnitte sind vom Auftraggeber einzumessen und anzuzeichnen. Für Schäden und Folgeschäden (z.B. Fehlbohrungen), die sich aus der Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder dem Nichteinmessen und Anzeichnen ergeben, trägt der Auftraggeber die volle Haftung.

6. Stellung von Wasser, Strom und Druckluft

Vom Auftraggeber sind Wasser und Energie maximal 60 m Entfernung von der Arbeitsstelle kostenlos zur Verfügung zu stellen. Dabei sind entsprechend dem Auftraggeber folgende technische Daten zu gewährleisten:
Wasserdruck:                                           1 bar (an der Arbeitsstelle)
Elektr. Energie:                                       230 V / 16 A und 380 V / 16 A bzw. 380 V / 32 A
Kann Wasser und Energie vom Auftraggeber nicht gestellt werden, so ist dieses rechtzeitig mitzuteilen.

7. Ausführungsfristen, Arbeitsunterbrechung und Wartezeiten

Der Auftraggeber hat der Fa. Şahin Bohrtechnik GmbH ausreichend und angemessen Zeit zur Ausführung der von ihm beauftragten Arbeiten einzuräumen und rechtzeitig mitzuteilen. Die Auftragsdurchführung darf vom Auftraggeber nur nach vorheriger, rechtzeitiger Vereinbarung mit der Betriebsleitung der Fa. Şahin Bohrtechnik GmbH unterbrochen werden, andernfalls werden die Stundensätze entsprechend unserer Preisliste berechnet. Dies gilt ebenfalls für die Unterbrechung von Umbauten und Rüstungen sowie bauseitiges Nichtbeachten der Unfallvorschriften. Kann die Fa. Şahin Bohrtechnik GmbH durch Umstände, welche der Auftraggeber zu verantworten hat, nicht mit der Arbeit beginnen, so werden ebenfalls die in der Preisliste aufgeführten Stundensätze berechnet. Dies gilt auch, wenn durch nicht rechtzeitiges Anzeichnen der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder durch falsche Angabe der Bohrdurchmesser Wartezeiten entstehen sollten.

8. Baustellenverkehr

Alle Angebote und Preise basieren darauf, dass die Fahrzeuge der Fa. Şahin Bohrtechnik GmbH die Baustelle frei befahren können. Ist dies im Einzelfall nicht erlaubt oder nicht möglich, ist die Fa. Şahin Bohrtechnik GmbH berechtigt, den zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.

9. Sondergenehmigung

Der Auftraggeber hat auf seine Kosten rechtzeitig alle für die Durchführung der Dienstleistung erforderlichen Sondergenehmigungen (z.B. Sonntagsgenehmigung) einzuleiten.

10. Gewährleistung und Sicherheitsleistung

Eine über die Dauer der Abnahme hinausgehende Gewährleistung und eine Sicherheitsleistung sind – sinngemäß zu VOB, Teil B, § 13 und § 14 – ausdrücklich ausgeschlossen.

11. Haftung

Für Schäden, die auf schuldhaftes Verhalten vom Personal der Fa. Şahin Bohrtechnik GmbH oder Einrichtungen der Fa. Şahin Bohrtechnik GmbH zurückzuführen sind, haftet die Fa. Şahin Bohrtechnik GmbH im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung bei der Nürnberger Versicherungsgruppe VS-Nr. H 54/16 300 701.
Oberflächenwasser wird abgesaugt und fachgerecht entsorgt. Ein restloses Absaugen des verwendeten Oberflächenwassers ist nicht möglich. Eine Haftung für Spülwasserschäden die baulich bedingt sind (z.B. durch Leerrohre, Spalten, Risse und Schächte verursacht werden) kann von der Fa. Şahin Bohrtechnik GmbH in keinem Fall übernommen werden.
Für das Anbohren, Abschneiden und Beschädigen, vorher nicht erkennbarer, verborgener Installationseinrichtungen und -leitungen kann keine Haftung übernommen werden. Dem Bauherrn bekannte Einrichtungen dieser Art sind vorher bauseits zu entfernen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nürnberg oder das für das Bauprojekt zuständige Gericht.